Was passiert, wenn ein Lohnunternehmer ausfällt, z.B. um die Gülle bodennah auszubringen? Darf der Landwirt dann seinen alten Breitverteiler noch benutzen?


Auf bestelltem Ackerland ist flüssiger organischer Dünger grundsätzlich streifenförmig auf den Boden aufzubringen. Ist dies aus naturräumlichen oder agrarstrukturellen Gründen nicht möglich, oder unzumutbar, kann die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Beim Ausfall des beauftragten Dienstleisters oder technischem Ausfall eines Leihgerätes, hat der Landwirt/die Landwirtin zu allererst Bemühungen anzustrengen, einen Ersatz zu beschaffen.
Ist dies nicht möglich, ist für Flächen in Rheinland-Pfalz unbedingt für die Nutzung eines Breitverteilers ein Antrag bei der ADD Referat 42 mit entsprechenden Nachweisen der Nichtverfügbarkeit von Dienstleistern zu stellen und abzuwarten, welche Entscheidung von der zuständigen Behörde ergeht.


Stand: 01/13/2022Pflanze zurück