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Der Beschluss vom 23.11.2017 ist seit dem 18.01.2018 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken