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Meldepflicht für Schadorganismen
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Meldepflicht von prioritären Schadorganismen (Quarantäneschaderreger). Meldepflicht für geregelte Schadorganismen nicht auf die leichte Schulter nehmen Durch den Import von Waren und Pflanzen kommt es zu einem weltweiten „Austausch“ von Lebewesen, die sich an und in diesen Waren befinden. Dies kann unter Umständen für die heimische Landwirtschaft und die Umwelt überlebensbedrohlich werden. Immer dann, wenn Organismen versehentlich oder absichtlich in Territorien verbracht werden, wo sie Wirtspflanzen finden und sich massenhaft vermehren können, weil entsprechende Gegenspieler fehlen. Der Klimawandel befeuert diese Szenarien sprichwörtlich. Denn durch die Erwärmung unserer Region treffen gebietsfremde Organismen nun auf mildere Witterungsbedingungen und können sich ungehindert ausbreiten. Jüngere Beispiele sind der Maiswurzelbohrer oder die Kastanienminiermotte. Berühmte Beispiel aus der Geschichte sind die Reblaus die bereits 1878 das „Gesetz zur Verhütung der Weiterverbreitung der Reblaus“ zur Folge hatte. Bei der Kartoffel kam es um 1885 durch das Auftreten der Kraut- und Braunfäule in Irland zu extremen Hungersnöten bei der über 1,5 Mio. Menschen starben und etwa genauso viele aus Irland auswanderten. Der Kartoffelkäfer war ab ca. 1935 in Deutschland ein Problemschädling. Die Käfer kamen mit Schiffsladungen aus Amerika nach Europa. Es folgten strenge Quarantänemaßnahmen und die Verordnung zum Kartoffelanbau sowie zum Aufbau des deutschen Pflanzenschutzdienstes. Die nächsten Schädlinge sitzen bereits in den Startlöchern und bedrohen unsere Pflanzen. Abb 1. Japankäfer (Popillia japonica) mit gut sichtbaren weißen Flecken am hinteren Rand, die ein Unterscheidungsmerkmal zu heimischen Arten sind. Der Japankäfer, Popillja japonca, ist einer davon. Er wurde bereits aus Asien nach Europa eingeschleppt. In Italien und der Schweiz versucht man den Japanläfer mit hohem Aufwand zurückzudrängen und die Ausbreitung aufzuhalten. Ob und wie lange das noch gelingt ist fraglich. Häufig können Insekten mit dem Transitverkehr weite Strecken zurückzulegen und plötzlich an entfernten Orten aufzutreten, die keinerlei regionalen Bezug zum Ursprungsort haben. Der Japankäfer hat dabei noch einen Vorteil auf seiner Seite. Er ist nicht auf bestimmte Wirtspflanzen angewiesen sondern findet fast überall Pflanzen, die er als Nahrung nutzen kann. Zum Schutz unserer Flora und Fauna und der landwirtschaftlichen Produktion wurden bestimmte Regelungen erlassen, die den Umgang mit solchen invasiven, schädlichen und gebietsfremden Arten regeln. Sollten sie einen der nachfolgend benannten Organismen finden sind sie angehalten, die Behörden zu informieren oder an den Dienstleistungszentren ländlicher Raum Rat einzuholen. Hier können Sie auch Verdachtsproben oder Tiere zur Bestimmung einzureichen. Welche Schadorganismen sind meldepflichtig? Meldepflicht besteht für alle Organismen die Quarantänestatus haben. Für Landwirtschaft und Gartenbau sind das Schädlinge des Anhangs I und des Anhangs II, die in der Richtlinie 2000/29/EG aufgelistet sind. Eine eingehende Beschreibungen der Schadorganismen findet man auf den Internetseiten des Julius Kühn Instituts (JKI). Hier werden über 200 Unionsquarantäneorganismen benannt. Davon gelten ca. 20 als Prioritäre Schädlinge mit extrem hohem Schadpotential für Umwelt und Wirtschaft (Durchführungsverordnung (EU)2019/2072 Anhang II). Bei 15 dieser Prioritären Schädlinge geht man davon aus, dass sie ein Ansiedlungspotential in Deutschland haben. Hinzu kommen Unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (kurz RNQP - engl. Regulated Non-Quarantine Pests) die weniger strengen Regelungen unterliegen. RNQP treten in Teilen der EU bereits auftreten, verursachen jedoch beim Auftreten große wirtschaftliche Schäden. Insbesondere bei Saat- und Pflanzgut wird auf die RNQP – Organismen geachtet um Ausbreitung und Schäden zu vermeiden. Im nachfolgenden werden einige landwirtschaftlich relevante Schadorganismen beschrieben sowie Organismen benannt, für die ein hohes Risiko der Einschleppung in unsere Region besteht. Welche Schadorganismen sind im Kartoffelbau brisant? Bereits in Europa und Deutschland auftretende und rechtlich geregelte Arten sind die bakteriellen Erkrankungen wie die Schleimfäule (Ralstonia solanacearum) und die Ringfäule (Clavibacter sepedonicus). Als pilzlicher Erreger ist Kartoffelkrebs (Synchytrium endobioticum) mit langen Sperrfristen für die Ackerfläche bereits in Deutschland verbreitet. Kartoffelzystennematoden (Globodera pallida und Globodera rostochiensis). Sind ebenfalls schon Jahrzehnte in Deutschland zu finden. Durch konsequente Überwachung und die Einhaltung strenger Maßnahmen im Fall des Auftretens konnten viele landwirtschaftliche Flächen vor einem Befall geschützt werden. In Regionen mit potentiellem Befallsdruck ist es aktuell möglich resistente Sorten und Z-Saatgut anzubauen und so einem Befall vorzubeugen. Extrem hohe Bedeutung bei der Ausbreitung haben Hygienemaßnahmen. Säubern der Maschinen vor dem Wechsel auf eine andere Fläche, keine Erdreste oder pflanzlichen Materialien von anderen Flächen auf den Acker bringen und gesundes, zertifiziertes Pflanzgut verwenden sind wichtige Maßnahmen. Auch regelmäßige Kontrollen der Bestände und Bodenuntersuchungen (Nematoden) sind angeraten. Abb 2 . Kartoffelkrebs (Synchytrium endobioticum) mit typischen Wucherungen an Kartoffelknollen. Abb 3. Kartoffelzystennematoden (Globodera sp.) – extrahierte Zysten aus einer Bodenprobe. Wenn man neue Schädlinge in der Kartoffel benennt soll, denkt man vielleicht zuerst an die Schilfglasflügelzikade, die Stolbur (Candidatus Phytoplasma solani; Gruppe RNQP) und Bakterien (Candidatus Arsenophonus Phytopathogenicus; Gruppe: kein geregelter Organismus) auf Kartoffeln überträgt und aktuell zu extremen Ertragseinbußen führt. Die Schilfglasflügelzikade ist jedoch kein eingewanderter Schädling von anderen Kontinenten sondern eine heimische Insektenart, die Ihr Wirtspflanzenspektum auf Kartoffel und Zuckerrübe erweitert hat. Als neuer Erreger, der bereits in Europa angekommen ist, sind die Epitrix-Arten (E. cucumeris, E. papa, E. subcrinita, E. tuberis) zu nennen. Epitrix-Arten sind Käfer (synonym Kartoffelerdflöhe) die Blattfrass hervorrufen und deren Larven unter der Schale der Kartoffelknollen leben und Fraßgänge hinterlassen. Anders als der Kartoffelkäfer (ca. 1-2 Generationen pro Jahr) ist Epitrix in der Lage sich sehr schnell zu entwickeln und 4-6 Generationen pro Jahr auszubilden. Das führt zu einer raschen Vermehrung und zu intensivem Knollenschaden. Der Amerikanischer Kartoffelblattsauger (Bactericera cockerelli) steht als Prioritärer Schädling unter Beobachtung der Behörden. Warenlieferungen und Anbauflächen werden auf diese Insekten hin regelmäßig untersucht. Blattsauger sind nicht nur wegen ihrer Saugleistung ein Problem in Kartoffelbeständen sondern vor allem wegen ihrer Funktion als Vektor von Krankheiten wie z.B. der Zebra-Chip-Krankheit, die durch das Bakterium Candidatus liberibacter solanacearum (Gruppe RNQP) verursacht wird. Auch Viren sind auf der beobachtungsliste z.B. das Potato spindle tuber viroid (PSDVd) (Gruppe RNQP) welches eine längliche, spindelförmige Verformung der Knollen hervorruft. Was könnten uns in Mais für gebietsfremde Arten erwarten? Die höchste Gefährdung geht derzeit vom oben benannten Japankäfer (Popillia japonica; Gruppe Prioritärer Schädling)aus. Dieser ist auch in Maisbeständen zu finden. Durch sein ausgeprägtes Massenauftreten werden starke Fraßschäden (Kahlfrass) hervorgerufen. Die Eiablage und Larvenentwicklung erfolgt bevorzugt auf feuchten Wiesen. Dabei schädigen die Larven die Grasnarbe durch Wurzelfraß. Weitere Käferarten, die in Mais erwartet werden sind der Orientalische Käfer (Anomala orientalis), Argentinischer Stängelrüssler (Listronotus bonariensis). Auch weitere Falter könnten im Mais zu finden sein. Es wird durch eine zunehmende Ausbreitung des Heerwurms (Spodoptera frugiperda; Gruppe Prioritärer Schädling) in Asien und Afrika erwartet, dass Einzeltiere bis in unsere Breitengrade vordringen und in wärmebegünstigen Lagen wie der Pfalz auftreten könnten. Das Land Rheinland-Pfalz führt daher bereits seit 2015 jährlich auf bis zu 30 Mais-Standorten Schaderregerüberwachungen auf die vorgenannten Insekten durch. Ebenfalls bereits seit 2015 wird ein Monitoring auf Pantoea stewartii subsp. stewartii (Gruppe Unionsquarantäneschädling) eine Bakterienerkrankung durchgeführt. Im Focus steht hierbei neben Feldkontrollen auch das Saatgut, denn der Erreger ist Saatgutübertragbar. Vorkommen wurden bereits in Slowenien und der Ukraine registriert. Schädlinge an Holz und Bäumen kommen meist als blinde Passagiere zu uns! Verschiedene Käfer, die selbst in und an Holz leben wie Bockkäfer können starke Schäden verursachen. Insbesondere sind hier Arten zu nennen, deren Larven durch den Fraß (zum Teil fingerdicke Fraßgänge) des Holzes Bäume extrem schädigen. Häufig kommen diese Arten im asiatischen Raum vor. Durch den hohen Importfluss aus Asien gelangen die Käfer in Verpackungsholz, wie unsachgemäß behandelte Paletten oder direkt an pflanzlichen Teilen zu uns nach Europa. Kommen die Tiere hier frei und treffen sie auf geeignete Wirtspflanzen, können sie sich meist ungehindert, massenhaft ausbreiten, weil sie hier nicht auf Fressfeinde treffen. Zudem sind die klimatischen Bedingungen ähnlich dem Herkunftsland. Beispiele sind der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis), Zitrusbockkäfer (Anoplophora chinensis) oder Asiatischer Moschusbockkäfer (Aromia bungii) Abb. 4: Typische Fraßgänge von Bockkäfern in Palettenholz. Abb. 5 : Bockkäfer (Anaplophora sp.). Häufig übertragen die Holzbewohnenden Insekten zudem Nematoden wie beispielsweise Bursaphelenchus xylopilus die ebenfalls starke Schäden hervorrufen und als Unionsquarantäneschädlinge gelistet sind. Wer muss Wann melden? Meldepflicht besteht bereits bei Verdacht des Auftretens und insbesondere bei Auftretens feststellung eines der in Richtlinie 2000/29/EG genannten Organismen. Zur Meldung verpflichtet sind alle die Personen, welche beruflich und gewerblich mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen umgehen. Zivile Personen sind ebenfalls zur Meldung angehalten. Für den praktizierenden Landwirt steht dabei nicht einmal die Pflicht der Meldung im Vordergrund sondern der Selbstschutz. Denn es kann in der Berufspraxis Existenzentscheidend sein, schnell zu reagieren. Dadurch können behördliche Regelungen und Bekämpfungsmaßnahmen umgehend eingeleitet werden, sodass man eine Ausbreitung verhindert und weitere Betriebsteile und angrenzende Flächen wirkungsvoll schützen kann. Für den Ernstfall des Auftretens eines Quarantäneschadorganismus halten die Landesbehörden Notfallpläne bereit, die einen spezifischen Maßnahmenkatalog enthalten und in der Regel eine gezielte Eradikation (Ausrottung) zum Ziel haben. Tabelle: Übersicht zu meldepflichtigen Schadorganismen in der Landwirtschaft. Wen kann man bei Verdacht kontaktieren? Wohin kann ich mich wenden? In Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier Referat 42 für die Entgegennahme von Meldungen von Quarantäneschadorganismen zuständig. Zu allen Fragen der Pflanzengesundheit und zu sonstigen Anfragen zu Pflanzenkrankheiten können Sie sich zudem an die Ansprechpartner der Offizialberatung an den Dienstleistungszentren ländlicher Raum wenden. Ihre Ansprechpersonen finden sie unter www.dlr.rlp.de. Was tun die Behörden in Rheinland-Pfalz? Das Land Rheinlad-Pfalz betreibt für landwirtschaftliche Kulturen am Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR R-N-H) in Bad Kreuznach ein Pflanzenschutzlabor für die Bestimmung von Schadorganismen an Pflanzen und pflanzlichen Teilen. Von hier werden Monitoringmaßnahmen und jährliche Untersuchungen für invasive Schadorganismen gesteuert. Es werden sowohl Verdachtsproben von Unternehmen und Privatpersonen als auch routinemäßige Kontrollproben der Offizialberatung bearbeitet. Durch die Fachexperten für die Diagnose von Schadorganismen wird festgestellt, um welche Pilze, Tiere, Pflanzen oder andere Lebewesen es sich handelt. Dafür werden moderne Diagnoseverfahren wie Sequenzierung, mikobiologische Verfahren nach höchstem europäischem Akkreditierungsstandart DIN ISO 17025 genutzt. Das Diagnoselabor unterstützt zudem Landwirte, die Ihr Saatgut und Ernteware auf geregelte Schadorganismen untersuchen lassen wollen. Das Land Rheinland-Pfalz nimmt am europäischen Nationalen-Monitoring-Programm teil. Dabei werden landesweit landwirtschaftliche Flächen, Forst und öffentliches Grün auf das Auftreten von geregelten Organismen untersuch. Uwe Preiß, Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach, uwe.preiss@dlr.rlp.de
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